Verfügungsfonds

Ein Verfügungsfonds beinhaltet die Möglichkeit, von privaten Initiativen oder Innenstadtakteuren gesammelte finanzielle Mittel durch die gleiche Summe an Städtebaufördergeldern aufzustocken. Durch die Auflage eines Verfügungsfonds sollen Möglichkeiten geschaffen werden, gezielt konzeptionelle und investive Maßnahmen in der Mettmanner Innenstadt anzustoßen. Hierunter fallen z. B. Gestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Raum, Kunst, Beleuchtung, Stelen oder Brunnen. Dabei sollen nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch Gewerbetreibende, Händler, Anlieger und Grundstückseigentümer aktiv und tätig werden. Das Instrument ist z.B. auch für den Bereich der Oberstadt angedacht und soll vorhandene Initiativen stärken.

 

Wie Sie von der Projektidee zur Projektumsetzung- und förderung gelangen, erfahren Sie hier.

Ansprechpartner

Stadt Mettmann, Anne Havlat
E-Mail anne.havlat[at]mettmann.de
Telefon 02104-980 311

Büro Junker+Kruse, Nicole Pöppelmann
E-Mail poeppelmann[at]junker-kruse.de
Telefon 0231-5578 58 0